WIE GEHT GUTE POLITISCHE BILDUNG?

Einmischen erwünscht?! Politische Bildung in kommunaler Verantwortung

Die kommunale Verankerung der Volkshochschulen findet ihren Ausdruck nicht nur durch ihre rechtliche Trägerschaft, sondern auch ihren Wirkungsbereich. Als lokal verortete Einrichtungen fungieren sie mit ihrer politischen Bildungsarbeit als „Ermöglichungsorte“1 für lokales Engagement von Bürger*innen in ihrem direkten lebensweltlichen Nahraum. Gleichzeitig geht mit diesem Anspruch immer wieder auch die Frage einher, wie die vhs dabei ihren Neutralitätsanspruch wahren – und wo die Grenze zu unerwünschter politischer Positionierung jeweils verläuft. Auf welche Weise sich der öffentliche Auftrag der Volkshochschulen auf ihre politische Bildungsarbeit auswirkt und in welchem Spannungsfeld sie sich dabei bewegt, ist Gegenstand des folgenden Beitrags.

Kommunale Verankerung und Auftrag der Volkshochschulen

Volkshochschulen sind bekannt als die kommunalen Weiterbildungseinrichtungen. Ihre enge Beziehung zum Gemeinwesen ist für Volkshochschulen ein konstitutives Merkmal ihrer Identität. Sie werden von der kommunalen Selbstverwaltung getragen und demokratisch legitimiert und sind von Ländern und Kommunen beauftragt, ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Angebot an Weiterbildung zur Verfügung zu stellen.2

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Das Merkmal der Kommunalität unterscheidet Volkshochschulen von anderen Weiterbildungseinrichtungen. Selbst solche Volkshochschulen, die formal kein Teil kommunaler Verwaltung sind – beispielsweise Einrichtungen, die rechtlich als Vereine agieren – sind durch die Entscheidungsmacht der Kommune in ihren Vereinsorganen oftmals als „quasi-kommunal“ zu bewerten.3 Die vhs ist also sowohl organisatorisch als auch finanziell in die kommunale Verwaltung eingebunden.

Aus dem öffentlichen Auftrag der Volkshochschulen erwächst auch der Anspruch – festgehalten in nahezu jedem vhs-Leitbild – innerhalb des Spektrums demokratischer Positionen parteipolitisch und weltanschaulich neutraler Ort in der Kommune zu sein. Volkshochschulen haben das Ziel und den Auftrag, „Weiterbildung für alle“ anzubieten. Das bedeutet nicht nur, wohnortnahe und kostengünstige Angebot zur Verfügung zu stellen, sondern findet Ausdruck in einer grundlegenden Offenheit: „Volkshochschulen sind offen für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft, sozialem Status oder Bildungsabschluss, Religion oder Weltanschauung. Sie sind offen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Und sie laden Menschen mit unterschiedlichen und gegensätzlichen Auffassungen zum Dialog ein.“4

Insbesondere für die politische Bildungsarbeit sind die Auswirkungen der kommunalen Verankerung auf das vhs-Programmangebot bedeutend. Das pädagogische Personal verfügt zwar grundsätzlich über Planungsautonomie im Hinblick auf das Bildungsangebot einer vhs. Gleichzeitig ist die Programmplanung geprägt „durch teils widersprüchliche Interessen und Erwartungen unterschiedlicher Akteure“.5 Da die Arbeit der vhs durch gewählte politische Gremien der kommunalen Selbstverwaltung gewissermaßen kontrolliert und beraten wird, liegt es nahe, dass die lokalpolitischen Mehrheitsverhältnisse, neben vieler weiterer Faktoren, fast zwangsläufig eine Rolle für die Arbeit der vhs spielen müssen – auch wenn in der Regel durch Mitglieder eines vhs-Beirates kein direkter Einfluss auf das vhs-Programm ausgeübt wird.6

Spannungsverhältnis, das Kommunalität mit sich bringt

Das Selbstverständnis der Volkshochschulen als weltanschaulich neutrale und überparteiliche Orte wurde in den letzten Jahren immer wieder umgedeutet und mit dem sogenannten staatlichen Neutralitätsgebot verknüpft. Vermehrt sahen sich Volkshochschulen Versuchen der Einflussnahme auf ihr Programm ausgesetzt. Dabei wurde regelmäßig mit dem Neutralitätsgebot argumentiert, dem die vhs aufgrund ihrer öffentlichen Trägerschaft unterlägen.

So forderte die AfD im April 2017 unter Verweis auf das Neutralitätsgebot, einen unter dem Titel „Die neue Rechte – Wie AfD, PEGIDA & Co. das gesellschaftliche Klima vergiften“ angekündigten Vortrag an der vhs Landkreis Diepholz abzusetzen. Dass dieses Vorgehen kein Einzelfall ist, sondern Ausdruck einer politischen Strategie, zeigt das AfD-Arbeitspapier „Strategie 2019-2025“, in dem dazu aufgerufen wird „bekanntwerdende Verstöße gegen das Neutralitätsgebot (Beutelsbacher Konsens)“ zu erfassen und öffentlich zu machen, „um den undemokratischen, ausschließlich gegen die AfD gerichteten Umtrieben Einhalt zu gebieten“.7 Das gezielte Umdeuten des im Beutelsbacher Konsens verankerten Kontroversitätsgebots durch die AfD zeigt, dass der Begriff ‚neutral‘ im Kontext der politischen Bildung – nicht nur an Volkshochschulen – inzwischen zu einem „Kampfbegriff“ avanciert ist.8

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.

Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fördert die Weiterbildung und die Bildungsarbeit der Volkshochschulen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der Volkshochschulen auf der Bundes-, der europäischen und der internationalen Ebene. Der DVV fördert die Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch der Mitglieder, entwickelt Grundsätze und Leitlinien, er fördert die Qualität der erwachsenenpädagogischen Arbeit und der internationalen Zusammenarbeit. Hinter uns stehen über 900 Volkshochschulen in Deutschland.

Dass diese Argumentationslinie nicht nur von der AfD geteilt wird, macht das Vorgehen der Bielefelder FDP aus dem Jahr 2017 deutlich, die die „politische Neutralität“ der vhs verletzt sah, als diese in Kooperation mit einem Aktionsbündnis gegen Ceta und TTIP eine Veranstaltung zum damals geplanten Freihandelsabkommen anbot. Die FDP kritisierte, durch die Aufnahme ins offizielle Programm verleihe „die vhs als kommunaler Bildungseinrichtung einer Initiative und den beteiligten politischen Parteien quasi regierungsamtlichen Status“ und sie verletze damit ihre Neutralität.9 Ein weiteres Beispiel lieferte der Verein WerteInitiative e.V., der die vhs Osnabrück im Jahr 2018 mit dem Vorwurf konfrontierte, „mehrere höchst bedenkliche Veranstaltungen“ anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Staates Israel anzubieten und die vhs aufforderte, die entsprechenden Veranstaltungen wieder abzusagen.10

"Das gezielte Umdeuten des im Beutelsbacher Konsens verankerten Kontroversitätsgebots durch die AfD zeigt, dass der Begriff ‚neutral‘ im Kontext der politischen Bildung – nicht nur an Volkshochschulen – inzwischen zu einem"

Der Vorwurf, eine vhs-Veranstaltung sei nicht ‚neutral‘, ist also nicht neu und wird auch nicht einzig durch die AfD vorgebracht. Klaus Peter Hufer hebt hervor: „Das ist ein alter Vorwurf, der immer wieder an die Adresse der Programmplanenden gerichtet wird.“ Auch lange vor der AfD sei dies der Fall gewesen. Jedoch gehöre nach seiner Auffassung zur Freiheit der Lehrplangestaltung auch die Auswahl für oder gegen ein Thema. Keine einzelne Veranstaltung könne ‚ausgewogen‘ sein. „Und die Freiheit der Lehre gilt genauso für vhs-Dozentinnen und Dozenten. Sie dürfen sich in ihren Veranstaltungen politisch oder weltanschaulich positionieren, aber natürlich nicht agitieren und indoktrinieren (…). Es widerspricht der Mündigkeit Erwachsener, ihnen Themen vorzuenthalten, nur weil das von einer politischen Seite gefordert wird. ‚Neutral‘ ist Bildung nie. Wer das behauptet, hat die Eigenwilligkeit von Bildung nicht begriffen.“11

Dennoch bleibt die pädagogische Autonomie der vhs eingeschränkt, da sie zur Ausgewogenheit ihres Programmangebots verpflichtet ist – auch wenn sich diese Anforderung nicht notwendigerweise auf jede einzelne Veranstaltung bezieht, sondern auf das Gesamtprogramm.12

Politische Bildung an den Volkshochschulen

Wie also kann und muss politische Bildung an vhs gestaltet werden? Sind sie innerhalb der Kommune neutrale Orte politischer Bildung (und Diskussion), nicht aber Anbieterinnen neutraler Bildung?

Als „Töchter der Demokratie“, so heißt es in der Weimarer Erklärung des DVV aus dem Jahr 2019, wollen Volkshochschulen „mit Engagement und Streitbarkeit das gute gesellschaftliche Miteinander stärken und die demokratische Auseinandersetzung um gute Lösungen und Kompromisse begleiten und fördern.“13 Zentraler Bezugspunkt dabei bildet immer das Grundgesetz, das die vhs mit ihrem Engagement stärken und wenn geboten auch entschieden verteidigen.

Statistiken zu den Volkshochschulen: 16 Landesverbände, 16,8 Mio. Unterrichtsstunden
Statistiken zu den Volkshochschulen: 16 Landesverbände, 16,8 Mio. Unterrichtsstunden

Im Zentrum stehen Demokratieförderung und die Vermittlung von Handlungsorientierung als übergeordnete Zielsetzungen. Ihrem Selbstverständnis nach sind Volkshochschulen – als flächendeckende und politisch und konfessionell unabhängige Weiterbildungsanbieter in öffentlich verantworteter Trägerschaft – dabei besonders geeignet und besonders gefordert, politische Bildung für alle anzubieten.

Ihrem Selbstverständnis nach schaffen Volkshochschulen Räume für Teilhabe und Demokratie, sie moderieren und gestalten gesellschaftliche Veränderung und sind Begleiter in Umgestaltungsprozessen. Diese Selbstzuschreibungen – vhs als Moderatorin und Begleiterin – verdeutlichen einerseits die entscheidende Rolle, die Volkshochschulen in der Ermöglichung von Beteiligungsprozessen einnehmen können. Gleichzeitig implizieren sie jedoch eine gebotene Zurückhaltung bei der Positionierung in politischen Auseinandersetzungen. Ein historisches Beispiel verdeutlicht das Spannungsgefüge, in dem die sich dabei befindet.

In einem Artikel im Programmheft der Volkshochschule Ulm von 1950 schreibt ein Kuratoriumsmitglied der vhs über eine Arbeitsgruppe, die sich mit politischen Themen befasste:

„Nun ist diese Gruppe vor einiger Zeit mit einem Plakat (…) an die Öffentlichkeit getreten, in dem sie gegen eine eventuelle Remilitarisierung Deutschlands entschieden Stellung nimmt. Als Unterschrift stand zu lesen: ‚Jugenddiskussion in der Ulmer Volkshochschule‘. Obwohl das wörtlich genommen nicht bedeutet, daß die Volkshochschule als solche für das Plakat verantwortlich war, so mußte das doch praktisch in der Öffentlichkeit so aufgefaßt werden.“

Das Kuratorium der vhs sah dies kritisch, denn es könne „in keinem Fall Sache der Volkshochschule sein (…) mit derartigen Äußerungen hervorzutreten, die sie selbst aus irgendeiner politischen Richtung verpflichtet erscheinen lassen müssen (…). Das Wesen einer echten Volkshochschule muß politische Neutralität oder besser gesagt Toleranz der verschiedenen Richtungen sein.“

Insbesondere das „Beziehen einer bestimmten Stellung in kommunalpolitischen Fragen“ gehe „über die Grenzen der Volkshochschule hinaus und kann nur unter eigener Verantwortung dieser Gruppe geschehen.“14

Die Abwägungen, die diese wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges verfassten Worte zum Ausdruck bringen, sind auch heute relevant. In den „Leipziger Thesen“, verfasst vom Bundesarbeitskreis Politik – Gesellschaft – Umwelt im Deutschen Volkshochschul-Verband, wird die Handlungsorientierung bzw. die Handlungsbefähigung als Ziel politischer Bildung an Volkshochschulen deutlich ausformuliert. Demnach ermutigt politische Bildung an Volkshochschulen Bürger*innen „zu politischem und bürgerschaftlichem Engagement in Parteien, Vereinen, Verbänden und Initiativen“ und beabsichtigt, zu „politischem Handeln sowie zu aktiver, demokratischer Partizipation in Politik und Gesellschaft“ anzuregen.15 Dabei müssen sich Volkshochschulen immer wieder die Frage stellen, wie weit die Begleitung von politischem Engagement unter Berücksichtigung ihres Auftrages gehen kann.

Beispiel: Der Demokratieführerschein

Das Spannungsfeld, in dem sich politische Bildungsarbeit an vhs damit bewegt kann anhand des Angebots „Demokratieführerschein“ verdeutlicht werden. Beim „Demokratieführerschein – Der Führerschein zum Mitmischen in deiner Stadt!“ handelt es sich um ein außerschulisches Bildungskonzept, mit dem junge Menschen ein von ihnen selbstgewähltes Anliegen aktiv kommunalpolitisch verfolgen.16 Entwickelt wurde das Format im Rahmen der Initiative „demokratie leben“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW vom Landesverband der Volkshochschulen von NRW als Kursangebot für Jugendliche und junge Erwachsene zur Förderung der Demokratiekompetenz. Innerhalb des modular aufgebauten Angebots können sich die Teilnehmenden nicht nur in der Theorie kommunalpolitisches Wissen aneignen, sondern sie erfahren bei der praktischen Umsetzung ihres Projekts konkret, wie Kommunalpolitik funktioniert. Die jungen Menschen setzen sich mit kommunalpolitischem Handeln auseinander, sowohl generell („Wie funktioniert Kommunalpolitik?“) als auch auf ihr Anliegen bezogen („Wer ist für unser Anliegen zuständig?“). Gleichzeitig lernen sie, ihr Anliegen zu formulieren, zu präsentieren und dafür zu argumentieren. Es bleibt dabei nicht bei der Simulation, die zu Übungszwecken in einzelne Module eingebunden ist, sondern die Jugendlichen betreiben tatsächlich Kommunalpolitik, indem sie ihrem Anliegen nachgehen. Entscheidend ist dabei, dass das Angebot prozessoffen ist und damit den Interessen und den Voraussetzungen der Jugendlichen Rechnung trägt. Ausgangspunkt ist immer das von den jugendlichen Teilnehmer*innen selbst gewählte kommunalpolitische Anliegen.

Dass das Konzept funktioniert und angenommen wird, zeigt inzwischen eine ganze Reihe von Projekten, die seit 2008 an Volkshochschulen umgesetzt wurden. So wurden z.B. in Castrop-Rauxel die Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament vorbereitet, in Köln ein Jugendtreffpunkt neugestaltet und in Essen ein Bürgerantrag eingereicht, um eine ungelöste Verkehrssituation auf dem Schulweg zu verändern. Die Kommune wird zum Lernort, an dem demokratische Teilhabe ermöglicht wird und Selbstwirksamkeit direkt erfahren werden kann.

Gleichzeitig wird an diesen Beispielen das Spannungsfeld offenbar, indem sich die vhs mit ihren Angeboten bewegen. Aus den konkreten Initiativen, in diesem Fall der Jugendlichen, können (und sollen) lokale kommunalpolitische Diskussionen erwachsen, die dann in verbindlichen politischen Entscheidungen münden. Für die vhs muss daher immer die Frage mitgedacht werden, wie lange sie die Initiativen, die aus dem Bildungsangebot entstehen, begleiten soll und kann. Denn mit der Chance, Kommunalpolitik durch Bildungsangebote erlebbar zu machen, geht für vhs auch immer die Frage einher, wo die Grenze zu unerwünschter politischer Positionierung verläuft. Diese Frage ist nicht allgemein und pauschal zu beantworten und bedarf, auch innerhalb der vhs-Welt, immer wieder der kontroversen Diskussion. Der Bezug auf das Grundgesetz und das Gebot der überparteilichen Neutralität sind aber keinesfalls zu verwechseln mit einem Auftrag rein informativer Zurückhaltung in der politischen Bildungsarbeit. Im Gegenteil formuliert gerade das Grundgesetz die Aufforderung an die Bürger*innen, sich aktiv in politische Prozesse einzubringen. Darauf wies der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle 2019 in seiner Rede zum 100-jährigen Jubiläum der Volkshochschulen hin:

„Es muss daher jederzeit deutlich gemacht werden, dass es in der politischen Bildung nicht um die Pflege von Gesinnungen, sondern um die Entwicklung von politischer Urteilskraft geht: Entscheidend ist das Einüben der Unterscheidung von Fakten und Wertungen.“

Diese Fähigkeit muss vermittelt, erlernt und gelebt werden, unbedingt auch in den Angeboten der politischen Bildung an vhs.

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Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV)

Sascha Rex ist Leiter der Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung im Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. In den Jahren 2005 bis 2015 war er in unterschiedlichen Positionen für die politische Bildung zuständig. Seine Schwerpunkte sind Fragen der gesellschaftlichen Vielfalt sowie gleichberechtigter Teilhabe im Kontext kommunaler Weiterbildung.

Philip Smets ist Referent in der Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung im Deutschen Volkshochschul-Verband. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört neben der Bildung für nachhaltige Entwicklung auch die berufliche Bildung. Vor seiner Zeit im DVV war er u.a. in der politischen Jugendbildung aktiv.

Lisa Freigang ist Referentin in der Stabsstelle Grundsatz und Verbandsentwicklung des DVV. Zu ihren Tätigkeitsfeldern im Bereich der politischen Erwachsenenbildung zählt unter anderem die Umsetzung von (digitalen) Veranstaltungsformaten.

1 Klemm, Ulrich (2018): „Politische Bildung als Instrument gesellschaftlicher Veränderung: Wie gesellschaftspolitisch wirkmächtig können, dürfen und sollen Volkshochschulen sein?“ Hessische Blätter für Volksbildung 4/2018. S. 313-322. []

2, 4 Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Hrsg. (2019): Volkshochschule – Bildung in öffentlicher Verantwortung, Bonn. [] []

3, 6 Mickel, Wolfgang (1988). Volkshochschulen. In: Mickel, Wolfgang und Dietrich Zitzlaff, Hrsg.: Handbuch zur politischen Bildung. Opladen. [] []

5 von Hippel, Aiga (2011): Programmplanungshandeln im Spannungsfeld heterogener Erwartungen – ein Ansatz zur Differenzierung von Widerspruchskonstellationen und professionellen Antinomien. REPORT – Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, 1/2011 (34. Jg.), S. 45-60. []

7 Finke, Ralf (2020): „Strategien entlarven, statt ihnen auf den Leim zu gehen: Die Weimarer Erklärung für demokratische Bildungsarbeit.“ dis.kurs: Das Magazin der Volkshochschulen 01/2020. S. 19-21. []

8 Sturm, Michael. Neutralität als Kampfbegriff: Herausforderungen für die politische Bildung in Zeiten des Rechtsextremismus. Außerschulische Bildung 01/ 2019. S. 37-40. []

Schlifter, Jan Maik (2017): „VHS verletzt politische Neutralität.“ https://fdp-bielefeld.de/vhs-verletzt-politische-neutralitaet/ (23.02.2021) []

10 „VHS Osnabrück: Wenn Bildung schadet: Aus angeblicher Kontroverse wird einseitige Propaganda“ https://werteinitiative.de/vhs-osnabrueck-wenn-bildung-schadet/ (23.02.2021) []

11, 12 Hufer, Klaus Peter (2018). Die AfD und die Volkshochschulen: Nicht flüchten, sondern standhalten. Umgang mit politischen Einmischungen in die Programmplanung. dis.kurs: Das Magazin der Volkshochschulen 04/2018. S. 56-57. [] []

13 Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (2019): Die Weimarer Erklärung: zusammenleben. zusammenhalten. https://www.volkshochschule.de/verbandswelt/dvv/pressemappe-weimar.php (23.02.2021). []

14 Wiegandt, Herbert (1950): Das Kuratorium zur Mittwochgruppe. Monatsspiegel der Ulmer Volkshochschule (Hrsg.), März 1950. n. pag. []

15 Bundesarbeitskreis Politik-Gesellschaft-Umwelt im Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (2015): Demokratie braucht Volkshochschulen: Leipziger Thesen zur politischen Bildung. https://ttwportal.vhs-bayern.de/web/ttwbvv.nsf/id/leipziger-thesen-bvv_de?open&ccm=020010045 (23.02.2021) []

16 vgl. www.demokratieführerschein.de []

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