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WIE GEHT GUTE POLITISCHE BILDUNG?
Beutelsbacher Konsens als Bezugspunkt der Politischen Bildung
Der Beutelsbacher Konsens, der drei grundlegende Prinzipien für die politische Bildung formuliert, ist seit den 1970er Jahren eine zentrale Referenz für politische Bildner*innen. Diese drei Prinzipien sind das Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot und das Ziel, Schüler*innen bzw. Lernende im Allgemeinen dazu zu befähigen, politische Situationen im Lichte ihrer Interessen zu analysieren und zu beurteilen. Hier soll ein Überblick über die Entstehungsgeschichte, die Inhalte und die Kontroverse über den Beutelsbacher Konsens gegeben werden. Dabei wird deutlich werden, dass der Beutelsbacher Konsens zwar wichtige Orientierungen für die politische Bildung formuliert, aber weder konkrete Handlungsempfehlungen bietet – was die drei Prinzipien für die politische Bildungspraxis bedeuten, bedarf der Interpretation und ist umstritten – noch die Debatte über Orientierungen für die politische Bildung zu einem Abschluss gebracht hat.
Der Entstehungskontext des Beutelsbacher Konsenses
Der Beutelsbacher Konsens ist das Produkt einer Tagung, die 1976 von der Baden-Württembergischen Landeszentrale für politische Bildung in Beutelsbach durchgeführt wurde und bei der Politikdidaktiker*innen über die Grundlagen und Ziele politischer Bildung diskutierten. Die Tagung fand statt in einer Zeit, in der die Frage nach den Grundlagen und Zielen politischer Bildung hoch umstritten war und vor dem Hintergrund der Debatte über die Aufnahme des Politikunterrichts in den schulischen Fächerkanon besondere Brisanz hatte.
→ Inhalt
Die drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses
Das erste Element des Beutelsbacher Konsenses ist das Überwältigungsverbot, manchmal auch Indoktrinationsverbot genannt. Lernende sollen nicht mit erwünschten Meinungen ‚überwältigt‘ werden, sondern in ihrer selbständigen Meinungsbildung gefördert werden. Lehrende dürfen also nicht indoktrinieren, sondern haben die Aufgabe, die Lernenden dabei zu unterstützen, selbständig Urteile zu bilden.
Das Kontroversitätsgebot formuliert die Erwartung, dass das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht als kontrovers dargestellt werden sollte. Wie hinter dem Überwältigungsverbot steht auch hinter diesem zweiten Element des Beutelsbacher Konsenses das Bestreben, Indoktrination zu vermeiden. Indoktrination geschieht nämlich nicht nur dann, wenn bestimmte Meinungen aufgedrängt werden. Bei der Vermittlung von Wissen und der Darstellung von gesellschaftspolitisch umstrittenen Fragen nur bestimmte Meinungen abzubilden und andere auszublenden, kann auch eine Form von Indoktrination sein: Indem nur ein bestimmter Ausschnitt einer Kontroverse präsentiert wird, werden Möglichkeiten für Lernende, sich unter Ansehung einer Vielfalt von Meinungen eine eigene Meinung zu bilden, beschnitten und so gegebenenfalls in eine vorgegebene Richtung gelenkt.
Das dritte Element des Beutelsbacher Konsenses besagt, dass Lernende in die Lage versetzt werden sollen, politische Situationen sowie die eigene Interessenlage zu analysieren und Wege auszumachen, über die sie eine gegebene Situation im Sinne ihrer Interessen beeinflussen können. Hier wird also stärker auf das politische Handeln statt auf die politische Meinungsbildung abgestellt. Lernende sollen nicht nur in der Ausbildung einer eigenständigen Meinung unterstützt werden, sondern auch darin, auf Grundlage dieser Meinung politisch zu handeln.
Video: Wann ist politische Bildung gut?
Es wird deutlich, dass alle drei Elemente des Beutelsbacher Konsenses das Ideal des*r mündigen Bürgers*in verfolgen. Politische Bildung soll Lernende dazu befähigen, sich eigenständige politische Urteile zu bilden und auf dieser Grundlage eine Vorstellung von politischen Zielen und Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen. Weil dies unbestritten wichtige Aufgaben für die politische Bildung sind, ist der Beutelsbacher Konsens auch heute noch ein zentraler Bezugspunkt für politische Bildner*innen. Allerdings ist umstritten, wie seine Prinzipien interpretiert werden sollten und inwiefern sich die politische Bildung an weiteren Prinzipien orientieren sollte.
Nach Beutelsbach und über Beutelsbach hinaus: Die Frankfurter Erklärung
Am Beispiel der Frankfurter Erklärung lässt sich veranschaulichen, inwiefern es nicht nur notwendig ist, die Beutelsbacher Prinzipien zu interpretieren, sondern auch eine Debatte über sinnvolle Erweiterungen zu führen, um Perspektiven für eine zeitgemäße, sich den Herausforderungen für mündiges politisches Handeln bewusste politische Bildung zu definieren.
Neutralität? Die Rolle der Lehrenden in der politischen Bildung
Der Beutelsbacher Konsens ist oft dahingehend verstanden worden, dass die Lehrenden eine neutrale Rolle einnehmen sollen. In der Tat ließen sich das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot so deuten: Weil sie die Lernenden nicht mit ihren eigenen Meinungen überwältigen und stattdessen politische Kontroversen abbilden sollen, sollten sich politische Bildner*innen auf die neutrale Darstellung unterschiedlicher Meinungen zu behandelten Themen beschränken. Die Frankfurter Erklärung macht jedoch in mehreren Hinsichten auf die Schwächen einer solchen Lesart aufmerksam.
Zum einen ist es schwierig, politische Kontroversen überhaupt neutral darzustellen. Ein wichtiges Problem hierbei ist, dass die auf der politischen Bühne abgebildeten Kontroversen immer Ausdruck von Machtverhältnissen sind und es in der Regel Stimmen und Positionen gibt, die nicht repräsentiert oder unterrepräsentiert sind, weil sie es schwer haben, sich Gehör zu verschaffen. Eine bloße Darstellung der gegenwärtig gut sichtbaren Meinungen zu einem politischen Thema ist gerade nicht neutral, sondern läuft Gefahr, zur Komplizin dieser Ausschlüsse und Machtasymmetrien zu werden. Zum anderen sind politische Bildner*innen immer auch selbst in gesellschaftliche Diskurse eingebunden und durch die Muster dieser Diskurse in ihrem Denken und Handeln geprägt. Vor diesem Hintergrund nahezulegen, man nehme eine neutrale Position in der Vermittlung politischen Wissens ein, verschleiert diese Prägungen und entzieht sie potenziell legitimer Kritik.
Kompetenzen als Ziele der politischen Bildung
Der Beutelsbacher Konsens ist mit Blick auf die Frage, welche konkreten Kompetenzen politische Bildung vermitteln sollte, nicht sehr konkret. Was genau bedeutet es, politische Situationen analysieren und Wege ausmachen zu können, über die man politische Situationen im Sinne der eigenen Interessen beeinflussen kann – und genügen solche Kompetenzen überhaupt für mündiges politisches Handeln?
Sofern man wie die Autor*innen der Frankfurter Erklärung die Relevanz gesellschaftlicher Machtbeziehungen betont, gehört zu einer Analyse gegebener politischer Situationen in zentraler Hinsicht die Fähigkeit, Machtbeziehungen und ihre Effekte auf politische Diskurse erkennen zu können. Politische Bildung sollte deshalb Kritikkompetenzen vermitteln, die Bürger*innen dazu befähigen, Ausschlüsse in politischen Diskursen zu identifizieren und zu bewerten. Sind solche Ausschlüsse legitim – etwa weil betreffende Positionen die Demokratie gefährden – oder grenzen sie benachteiligte Positionen aus, die einen Anspruch darauf hätten, gehört zu werden?
Politisch handeln zu können, heißt aber nicht nur, Fähigkeiten für die Analyse von politischen Situationen zu haben und zu wissen, wie man politische Situationen im Sinne eigener Interessen beeinflussen kann. In pluralen Gesellschaften ist politisches Handeln immer auch mit der Herausforderung verbunden, mit anderen Positionen und Meinungen umzugehen.
Eine politische Bildung, die diese Herausforderung ernst nimmt, sollte es sich zur Aufgabe machen, Konfliktkompetenzen zu vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Argumentationskompetenzen, aber auch Kompetenzen für das Bilden von Kompromissen und für den Umgang mit Meinungsverschiedenheiten, die gegebenenfalls so tief sind, dass sich keine Einigung finden lässt.
Fazit: Der kontroverse Konsens
Der Beutelsbacher Konsens hat die Kontroverse über die Ziele und Aufgaben politischer Bildung nicht beendet, sondern einen Minimalkonsens formuliert. Seine Prinzipien haben seit den 1970er Jahren nicht an Relevanz verloren. Der Auftrag, den er der politischen Bildung erteilt – nämlich Bürger*innen zu politischer Mündigkeit zu verhelfen – ist in demokratischen Gesellschaften eine zeitlos wertvolle Orientierung. Aber es bedarf der kontinuierlichen Interpretation und der an zeitgenössischen Herausforderungen orientierten Konkretisierung dieser Orientierung.
Dr.in Manon WEstphal
ist promovierte Politikwissenschaftlerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Politische Theorie mit dem Schwerpunkt Politik und Religion der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. manon.westphal@uni-muenster.de
1 vgl. Sutor, Bernhard (2002): Politische Bildung im Streit um die „intellektuelle Gründung“ der Bundesrepublik Deutschland. Die Kontroversen der siebziger und achtziger Jahre, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. B 45, S. 17-27. [↩]
2 Frankfurter Erklärung. Online: https://akg-online.org/sites/default/files/frankfurter_erklaerung.pdf (abgerufen am 5. August 2020). [↩]